31-05-21

Serienmäßige Klimaanlage und Standheizung ab 1. Juli 2021 laut GAV für den professionellen Gütertransport vorgeschrieben

Im neuen GAV für den professionellen Gütertransport* wurde vereinbart, dass alle Lastwagen mit einer Standheizung und einer Standklimatisierung ausgestattet sein müssen.
Der neue GAV wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten, wenn er von den Mitgliedern angenommen wird.

Die Gewerkschaften FNV und CNV Vakmensen haben mit den Arbeitgebern im Transport- und Logistiksektor ein Verhandlungsergebnis über einen neuen GAV für den professionellen Gütertransport erzielt.
Der neue zweijährige GAV, der vollständig GAV für den professionellen Gütertransport auf der Straße und die Mobilkranvermietung heißt, wird vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Die CBA hat sich auch darauf geeinigt, dass alle Lastwagen mit einer Standheizung und einer Standklimatisierung ausgestattet werden müssen.
Diese Klimaanlagen funktionieren auch, wenn der Motor ausgeschaltet ist.

* Hinweis: Derzeit stimmen die Mitglieder noch über den neuen Tarifvertrag und die damit verbundene Verpflichtung zur Standklimatisierung und Standheizung ab. Das Ergebnis wird um den 18. Juni 2021 erwartet.

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